Freiwillige und gesetzliche Abschlussprüfungen sowie Sonderprüfungen
Im Bereich Wirtschaftsprüfung prüfen wir sowohl Einzel – wie auch Konzernabschlüsse.
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen führen wir auch freiwillige Jahresabschlussprüfungen von kleinen Kapitalgesellschaften im Auftrag der Gesellschafter durch.
Bei der Durchführung der Jahresabschlussprüfungen setzen wir die audicon-Prüfungssoftware ein.
Zu den Sonderprüfungen gehören beispielsweise:
Werthaltigkeitsprüfungen im Rahmen von Sachkapitalerhöhungen nach dem UmwG
Gründungsprüfungen nach § 33 Abs. 2 AktG
Sachkapitalerhöhung nach § 56 GmbHG
Die ecospect GmbH hat an einer Qualitätskontrolle gem. § 57a WPO teilgenommen. Die Teilnahmebescheinigung wurde im August 2020 erteilt.
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